Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen Pension Trust e.V.; Reserved Alternative Investment Fund; Allianz European Infrastructure Fund II SCSp - BWB/Z-5804 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen Pension Trust e.V.; Reserved Alternative Investment Fund; Allianz European Infrastructure Fund II SCSp

BWB/Z-5804

20.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Volkswagen Pension Trust e.V., Deutschland, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Beteiligung an dem Reserved Alternative Investment Fund in der Rechtsform
eines Fonds Commun de Placement, Luxemburg, und dadurch indirekt eine nicht-kontrollierende Beteiligung von ca. 50 % der Anteile an dem Infrastrukturfonds Allianz
European Infrastructure Fund II SCSp, Luxemburg, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Vermögensverwaltung (Asset Management).

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht