Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG; KME Special Products GmbH & Co. KG - BWB/Z-5801 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG; KME Special Products GmbH & Co. KG

BWB/Z-5801

17.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, Deutschland, beabsichtigt, von der KME Special Products GmbH & Co. KG, Osnabrück,
Deutschland, die alleinige Kontrolle über den Geschäftsbereich "Sonderprodukte" der KME-Gruppe zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2022 weggefallen.

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