Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Recordati Industria Chimica e Farmaceutica S.P.A.; EUSA Pharma (UK) Limited - BWB/Z-5800 | Bundeswettbewerbsbehörde

Recordati Industria Chimica e Farmaceutica S.P.A.; EUSA Pharma (UK) Limited

BWB/Z-5800

17.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Recordati Industria Chimica e Farmaceutica S.P.A., eine internationale Pharmagruppe, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über EUSA Pharma (UK) Limited, ein pharmazeutisches Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht