Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

smartclip Europe GmbH; Amobee EMEA Ltd. - BWB/Z-5798 | Bundeswettbewerbsbehörde

smartclip Europe GmbH; Amobee EMEA Ltd.

BWB/Z-5798

13.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

smartclip Europe GmbH, Hamburg, Deutschland, und Amobee EMEA Ltd., London, Vereinigtes Königreich, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich der Erbringung von Unterstützungsleistungen für Anbieter von Vermittlungsleistungen (Intermediaries) für die digitale Werbung. Das Gemeinschaftsunternehmen soll nur für die Muttergesellschaften und verbundene Unternehmen tätig werden.
Betroffene Geschäftszweige: Werbung

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2022 weggefallen.

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