Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Caisse de dépôt et placement du Québec; Qima Limited - BWB/Z-5797 | Bundeswettbewerbsbehörde

Caisse de dépôt et placement du Québec; Qima Limited

BWB/Z-5797

13.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Caisse de dépôt et placement du Québec (Kanada) beabsichtigt, indirekt über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft CDP Investissement, Inc. (Kanada), über 25%
der Anteile und gemeinsame Kontrolle an der QIMA Partners Limited (Hongkong), die ihrerseits alle Anteile an der Pinnacle Inspection Limited (Hong Kong) sowie (in-
direkt) der QIMA Limited (Hong Kong) halten wird, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Technische, physikalische und chemische Untersuchung

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2022 weggefallen.

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