Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Caisse de dépôt et placement du Québec; Qima Limited
BWB/Z-5797
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Caisse de dépôt et placement du Québec (Kanada) beabsichtigt, indirekt über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft CDP Investissement, Inc. (Kanada), über 25%
der Anteile und gemeinsame Kontrolle an der QIMA Partners Limited (Hongkong), die ihrerseits alle Anteile an der Pinnacle Inspection Limited (Hong Kong) sowie (in-
direkt) der QIMA Limited (Hong Kong) halten wird, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Technische, physikalische und chemische Untersuchung
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2022 weggefallen.