Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Montagu Private Equity LLP; Horace Holding S.A.S.
BWB/Z-5794
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fonds, die von Montagu Private Equity LLP, Vereinigtes Königreich, gemanagt und beraten werden, beabsichtigen, indirekt über ein SPV, alle Anteile an und alleinige
Kontrolle über Horace Holding S.A.S., Frankreich, die primäre Holding-Gesellschaft der französischen HTL Biotech Gruppe, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2022 weggefallen.