Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clearlake Capital Group, L.P.; Quest Software Inc. - BWB/Z-5793 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clearlake Capital Group, L.P.; Quest Software Inc.

BWB/Z-5793

09.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Clearlake Capital Group L.P., Santa Monica, Kalifornien, Vereinigte Staaten, beabsichtigt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Seahawk Holdings Limited, Georgetown,
Kaimaninseln, die oberste Holdinggesellschaft von Quest Software Inc., Aliso Viejo, Kalifornien, Vereinigte Staaten, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2022 weggefallen.

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