Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OneMed Netherlands Holding B.V.; HuCo B.V. Holding Empé B.V. - BWB/Z-5792 | Bundeswettbewerbsbehörde

OneMed Netherlands Holding B.V.; HuCo B.V. Holding Empé B.V.

BWB/Z-5792

09.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OneMed Netherlands Holding B.V., Niederlande, beabsichtigt 100% der Anteile an HuCo B.V., Niederlande, und Holding Empé B.V., Niederlande, zusammen bekannt als MediReva Group, Niederlande, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Bereitstellung von medizinischen Produkten und medizinischen Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2022 weggefallen.

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