Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Coloplast A/S; Atos Medical Holding AB - BWB/Z-5790 | Bundeswettbewerbsbehörde

Coloplast A/S; Atos Medical Holding AB

BWB/Z-5790

06.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Coloplast A/S, Dänemark, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über Atos Medical Holding AB (publ), Schweden.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2022 weggefallen.

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