Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Apollo Management, L.P.; Micross Components, Inc.
BWB/Z-5788
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Investmentfonds, die von verbundenen Unternehmen von Apollo Management, L.P., USA verwaltet werden, beabsichtigen über 50% der Anteile an Micross Components, Inc., USA zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2021 weggefallen.