Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DZ BANK AG; Atruvia AG; BMS Corporate Solutions GmbH; FinCompare GmbH
BWB/Z-5787
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DZ BANK AG (Deutschland), Atruvia AG (Deutschland), BMS Corporate Solutions GmbH (Deutschland) und ein Konsortium aus Volks- und Raiffeisenbanken (Germany) beabsichtigen, durch ihre Investment-Zweckgesellschaft VAD Beteiligungen GmbH (Deutschland), indirekt 94,74% der Anteile an FinCompare GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2021 weggefallen.