Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IC Immobilien Holding GmbH; HIH Real Estate GmbH; HIH Property Management GmbH
BWB/Z-5785
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemedete Vorhaben betrifft den Erwerb von zunächst 51% und zukünftig 100% der Anteile an der zunächst gemeinsamen Kontrolle mit der HIH Real Estate GmbH, die zur VIGOR Gruppe gehört, und zukünftigen alleinigen Kontrolle über die HIH Property Management GmbH, Hamburg, Deutschland durch die IC Immobilien Holding GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2021 weggefallen.