Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

INHAUS Handels GmbH; SST Solar GmbH; EQ-Systems GmbH; A.B. Holding GmbH - BWB/Z-5781 | Bundeswettbewerbsbehörde

INHAUS Handels GmbH; SST Solar GmbH; EQ-Systems GmbH; A.B. Holding GmbH

BWB/Z-5781

26.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die INHAUS Handels GmbH (FN 207260 w), die SST Solar GmbH (FN 316082 b) und die A.B. Holding GmbH (FN 511231 k) beabsichtigen die SST Energy GmbH zu gründen, welche sodann die wesentlichen Unternehmensteile der SST Solar GmbH (FN 316082 b) erwirbt und sich mit 15 % an der EQ-Systems GmbH (FN 365122 w) beteiligt.
Betroffener Geschäftszweig: Handel, Montage und Servicierung von Solaranlagen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2021 weggefallen.

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