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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Karo Pharma Aktiebolag; Sylphar International NV - BWB/Z-5779 | Bundeswettbewerbsbehörde

Karo Pharma Aktiebolag; Sylphar International NV

BWB/Z-5779

25.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Karo Pharma AB (Schweden) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über die Sylphar International NV (Belgien) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft verschiedene Körperpflegeprodukte sowie Vitamine, Mineralien und Nahrungsergänzungsmittel.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2021 weggefallen.

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