Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BearingPoint Holding B.V.; IGT Holding IV AB
BWB/Z-5778
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BearingPoint Holding B.V. (Niederlande) beabsichtigt, 51% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle, und IGT Holding IV AB (Schweden) beabsichtigt, 49% der Anteile an einem neu gegründeten Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2021 weggefallen.