Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CONTAINEX Container-Handelsgesellschaft m.b.H.; Limoplast d.o.o.
BWB/Z-5776
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CONTAINEX Container-Handelsgesellschaft m.b.H. beabsichtigt, 50% der Anteile und gemeinsame Kontrolle an der Limoplast d.o.o. (Bosnien-Herzegowina) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Metallkonstruktionen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2021 weggefallen.