Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Die Gründerfamilien von Fluidra, S.A.; Fluidra, S.A.
BWB/Z-5771
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Gründerfamilien von Fluidra, S.A., bestehend aus den Familien Planes, Serra Duffo, Garrigós und Corbera Serra, Spanien, beabsichtigen alleinige Kontrolle über Fluidra, S.A., Spanien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Schwimmbadausrüstung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2021 weggefallen.