Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Die Gründerfamilien von Fluidra, S.A.; Fluidra, S.A. - BWB/Z-5771 | Bundeswettbewerbsbehörde

Die Gründerfamilien von Fluidra, S.A.; Fluidra, S.A.

BWB/Z-5771

22.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Gründerfamilien von Fluidra, S.A., bestehend aus den Familien Planes, Serra Duffo, Garrigós und Corbera Serra, Spanien, beabsichtigen alleinige Kontrolle über Fluidra, S.A., Spanien, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Schwimmbadausrüstung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2021 weggefallen.

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