Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Electric Company; BKM Medical Holding Inc. - BWB/Z-5767 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Electric Company; BKM Medical Holding Inc.

BWB/Z-5767

18.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

General Electric Company beabsichtigt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über BKM Holding Company Inc., beide USA, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2021 weggefallen.

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