Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
General Electric Company; BKM Medical Holding Inc.
BWB/Z-5767
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
General Electric Company beabsichtigt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über BKM Holding Company Inc., beide USA, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2021 weggefallen.