Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WIEN ENERGIE GmbH; Windpark Group - BWB/Z-5760 | Bundeswettbewerbsbehörde

WIEN ENERGIE GmbH; Windpark Group

BWB/Z-5760

15.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

WIEN ENERGIE GmbH (Österreich), eine Tochtergesellschaft der WIENER STADTWERKE GmbH (Österreich), beabsichtigt von der Encavis GmbH (Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Encavis AG (Deutschland), alle Anteile an und alleinige Kontrolle über ein bereits in Betrieb befindliches Windparkportfolio in Österreich zu erwerben.

Bisher hält WIEN ENERGIE GmbH (Österreich) eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung in Höhe von 49% am Windparkportfolio.

Das Windparkportfolio besteht aus den drei folgenden Windparkgesellschaften (i) Windpark Pongratzer Kogel GmbH, (ii) Windpark Herrenstein GmbH sowie (iii) Windpark Zagersdorf GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung von Energie.

Betroffener Geschäftsbereich: Elektrizitätsversorgung

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2021 weggefallen.

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