Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aurelius Elephant Limited UK; Admenta UK Limited - BWB/Z-5756 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aurelius Elephant Limited UK; Admenta UK Limited

BWB/Z-5756

11.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aurelius Elephant Limited UK, London, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt alle Anteile und alleinige Kontrolle über Admenta UK Limited, Coventry, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.

Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen; Apotheken; Gesundheitswesen a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2021 weggefallen.

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