Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HYDAC-Unternehmensverbund; Funke Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH - BWB/Z-5755 | Bundeswettbewerbsbehörde

HYDAC-Unternehmensverbund; Funke Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH

BWB/Z-5755

11.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der HYDAC-Unternehmensverbund plant, die alleinige Kontrolle an der Funke Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt; Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2021 weggefallen.

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