Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ČEZ, a. s.; BELECTRIC GRUPPE - BWB/Z-5753 | Bundeswettbewerbsbehörde

ČEZ, a. s.; BELECTRIC GRUPPE

BWB/Z-5753

11.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ČEZ, a.s., Tschechische Republik, beabsichtigt via ihre indirekte und von ihr kontrollierte Tochtergesellschaft Elevion Group B.V., Niederlande und andere Tochtergesellschaften, alle Anteile und damit die alleinige Kontrolle über (i) die Belectric GmbH, Deutschland (und indirekt über ihre Tochtergesellschaften), (ii) die Belectric Solar Ltd, Vereinigtes Königreich, (iii) die Belectric Italia s.r.l., Italien, (iv) die Belectric France S.A.R.L., Frankreich, und (v) die Belectric Israel Ltd, Israel zu

erwerben.

Betroffene Wirtschaftszweige: Elektroinstallation

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2021 weggefallen.

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