Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clayton, Dubilier & Rice Fund XI, L.P.; PwC’s globales Mobilitätsdienstleistungsgeschäft - BWB/Z-5750 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clayton, Dubilier & Rice Fund XI, L.P.; PwC’s globales Mobilitätsdienstleistungsgeschäft

BWB/Z-5750

10.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Clayton, Dubilier & Rice Fund XI, L.P., USA, beabsichtigt den indirekten Erwerb aller Anteile an PwC International Assignment Services Holdings Pte. Limited, PricewaterhouseCoopers Assessoria Empresarial Ltda. und PwC Société d‘Avocats sowie bestimmte andere Vermögenswerte, die das globale Mobilitätsdienstleistungsgeschäft von PwC umfassen. Die Transaktion bezieht sich auf globale Mobilitäts- und Relocationsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2021 weggefallen.

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