Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GENUI II GmbH & Co. KG; PRIMEPULSE SE; Mindcurv-Gruppe
BWB/Z-5749
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PRIMEPULSE SE (Deutschland) und Genui II GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigen mittelbar über die Mindcurv GmbH (Deutschland) 100 % der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über die initions GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffene Wirtschaftszweige: Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2021 weggefallen.