Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pon Holdings B.V.; Dorel Industries Inc. - BWB/Z-5747 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pon Holdings B.V.; Dorel Industries Inc.

BWB/Z-5747

09.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Pon Holdings B.V., Niederlande, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile und damit alleiniger Kontrolle über den Geschäftsbereich Dorel Sports von Dorel Industries Inc., Kanada. Die geplante Transaktion betrifft Fahrräder.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2021 weggefallen.

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