Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Roanoke Investment Pte Ltd.; CETIN Group N.V. - BWB/Z-5746 | Bundeswettbewerbsbehörde

Roanoke Investment Pte Ltd.; CETIN Group N.V.

BWB/Z-5746

09.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Roanoke Investment Pte Ltd, beabsichtigt eine nicht-beherrschende Beteiligung iHv 30 % an CETIN Group N.V., zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Leitungsgebundene Telekommunikation; Drahtlose Telekommunikation; Sonstige Telekommunikation

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2021 weggefallen.

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