Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Die Zweite Nagel Real Estate GmbH & Co. KG; B+S GmbH Logistik und Dienstleistungen - BWB/Z-5745 | Bundeswettbewerbsbehörde

Die Zweite Nagel Real Estate GmbH & Co. KG; B+S GmbH Logistik und Dienstleistungen

BWB/Z-5745

09.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Zweite Nagel Real Estate GmbH & Co. KG (33775 Versmold, Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Nagel-Group SE & Co. KG beabsichtigt den Erwerb von rund 75% der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die B+S GmbH Logistik und Dienstleistungen (33829 Borgholzhausen, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Logistikleistungen.

 

Betroffener Geschäftsbereich: Güterbeförderung im Straßenverkehr und Lagerei

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2021 weggefallen.

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