Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Die Zweite Nagel Real Estate GmbH & Co. KG; B+S GmbH Logistik und Dienstleistungen
BWB/Z-5745
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Zweite Nagel Real Estate GmbH & Co. KG (33775 Versmold, Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Nagel-Group SE & Co. KG beabsichtigt den Erwerb von rund 75% der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die B+S GmbH Logistik und Dienstleistungen (33829 Borgholzhausen, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Logistikleistungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Güterbeförderung im Straßenverkehr und Lagerei
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2021 weggefallen.