Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Amadys Germany GmbH; SKG Netzwerktechnik GmbH
BWB/Z-5742
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Amadys Germany GmbH, Deutschland, ein verbundenes Unternehmen von Amadys NV, Belgien, das wiederum eine Portfoliogesellschaft ist, die von Equistone Partners gemanagt und kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über SKG Netzwerktechnik GmbH, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.12.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.12.2021 weggefallen.