Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gotion High-Tech Co. Ltd; Robert Bosch Aftermarket Solutions GmbH - BWB/Z-5741 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gotion High-Tech Co. Ltd; Robert Bosch Aftermarket Solutions GmbH

BWB/Z-5741

08.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gotion High-Tech Co. Ltd, China, beabsichtigt, durch die Tochtergesellschaft Gotion GmbH, Deutschland, (i) alle Anteile und Stimmrechte an Robert Bosch Aftermarket Solutions GmbH, Deutschland (Zielunternehmen) und (ii) eine Produktionsstätte in Göttingen, Deutschland, die derzeit vom Zielunternehmen betrieben wird, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen; Herstellung von Batterien und Akkumulatoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2021 weggefallen.

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