Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Münze Österreich Aktiengesellschaft; philoro Group - BWB/Z-5740 | Bundeswettbewerbsbehörde

Münze Österreich Aktiengesellschaft; philoro Group

BWB/Z-5740

04.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Münze Österreich Akteingesellschaft, Wien, beabsichtigt den Erwerb einer 40%igen Beteiligung an den bestehenden Unternehmen philoro REAL ESTATE GmbH sowie philoro MELTING & Refining GmbH von der philoro Holding GmbH, Wien, im Wege einer Kapitalerhöhrung.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen, Rückgewinnung sortierter Werkstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2021 weggefallen.

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