Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Compressor Products Group; Granite US Holdings
BWB/Z-5733
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von Compressor Products International (bestehend aus Compressor Products International, LLC (USA), Compressor Products International (Shanghai) Co., Ltd (China), Compressor Products International South Korea, Co. Ltd. (Südkorea), Compressor Products International Limited (Vereinigtes Königreich), CPI-Liard SAS (Frankreich), Compressor Products International, Deutschland, und bestimmte kanadische Vermögenswerte) durch Granite US Holdings, die zur Howden Gruppe gehört und eine indirekte Tochtergesellschaft der KPS Capital Partners, LP, USA ist.
Tätigkeitsbereiche: Reparatur von Maschinen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.11.2021 weggefallen.