Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SCHWENK Zement GmbH & Co. KG; Mobile Betonkonzepte GmbH - BWB/Z-5732 | Bundeswettbewerbsbehörde

SCHWENK Zement GmbH & Co. KG; Mobile Betonkonzepte GmbH

BWB/Z-5732

28.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft E. SCHWENK Betontechnik Beteiligungs-GmbH, Deutschland, sämtliche Vermögenswerte an und alleinige Kontrolle über Mobile Betonkonzepte GmbH, Deutschland, sowie sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die österreichische Tochtergesellschaft Mobile Betonkonzepte GmbH zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Betonherstellung über mobile Betonmischanlagen, vor allem auf und für Großbaustellen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2021 weggefallen.

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