Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sonepar SAS; Factory Systemes Groupe - BWB/Z-5726 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sonepar SAS; Factory Systemes Groupe

BWB/Z-5726

27.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sonepar SAS, Frankreich, beabsichtigt, 63,16 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Factory Systemes Groupe, Frankreich, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Standardsoftware

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2021 weggefallen.

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