Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tikehau Capital SCA; Egis SA
BWB/Z-5725
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb der alleinigen Kontrolle über Egis SA durch Tikehau Capital SCA durch den indirekten Erwerb von 40,25% bis 44,25% der von Egis ausgegebenen Anteile. Die Verkäuferin der Anteile, die Caisse des Dépôts et Consignations, Paris, Frankreich, wird nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens eine nicht-kontrollierende Beteiligung von etwa 34% der Anteile an Egis behalten.
Betroffener Geschäftszweig: Ingenieurbüros.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2021 weggefallen.