Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Autonet Group Holding AG; Augsburg International Impex SRL
BWB/Z-5723
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Autonet Group Holding AG mit Sitz in der Schweiz (eine Gesellschaft der Swiss Automotive Group) beabsichtigt den Erwerb eines Anteils von 51 % an der Augsburg International Impex SRL mit Sitz in Rumänien.
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit Kraftwagenteilen und –zubehör; Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2021 weggefallen.