Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR Beteiligungen und Management GmbH; hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H - BWB/Z-5721 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR Beteiligungen und Management GmbH; hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H

BWB/Z-5721

25.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR Beteiligungen und Management GmbH, Wien, ("PORR") hält 74% der Anteile an hospitals Projektentwicklungs ges.m.b.H., Graz ("hospitals Graz"). Diese 74%-Beteiligung vermittelt derzeit gemeinsame Kontrolle über hospitals Graz (gemeinsam mit IGO Construction GmbH). Aufgrund einer geplanten Änderung des Gesellschaftsvertrags der hospitals Graz wird PORR in Zukunft nicht mehr

gemeinsame, sondern alleinige Kontrolle über hospitals Graz zukommen.

Betroffener Geschäftszweig: Stationäre Rehabilitationseinrichtungen

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2021 weggefallen.

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