Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hestia IV S.à r.l.; Elk Group S.à r.l. - BWB/Z-5719 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hestia IV S.à r.l.; Elk Group S.à r.l.

BWB/Z-5719

25.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hestia IV S.à r.l., Luxemburg, die letztlich im Eigentum und unter der Kontrolle von Metric Capital Partners (Guernsey) LP Inc steht, beabsichtigt, eine Beteiligung an Elk Group S.à r.l, Luxemburg, zu erwerben, die 22,5% des gesamten Stammkapitals entspricht und gemeinsame Kontrolle über Elk Group S.à r.l, die Muttergesellschaft der ELK-Gruppe, vermittelt.

Betroffener Geschäftszweig: Fertighäuser

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2021 weggefallen.

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