Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR Mischanlagen GmbH; Weber Holding Tirol GmbH - BWB/Z-5718 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR Mischanlagen GmbH; Weber Holding Tirol GmbH

BWB/Z-5718

25.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR Mischanlagen GmbH beabsichtigt, gemeinsam mit Weber Holding Tirol GmbH

ein Joint Venture – die CBL City Beton Logistik GmbH & Co KG sowie ihre Komplementärin CBL City Beton Logistik GmbH – zu gründen, an dem die beiden Parteien je 50% der Anteile halten werden und das in der Produktion von Transportbeton in Wien und Niederösterreich tätig sein soll. Zu diesem Zweck werden die beiden Muttergesellschaften drei Werksstandorte an CBL City Beton Logistik GmbH & Co KG vermieten bzw (unter)verpachten; in der Folge können etwaige weitere Standorte dazu kommen.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Frischbeton

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2021 weggefallen.

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