Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH; Kepler Universitätsklinikum GmbH; LKV Krankenhaus Errichtungs- und Vermietungs-GmbH
BWB/Z-5717
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der beabsichtigte Erwerb eines 81 % Anteils durch die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH sowie der Erwerb eines 19 % Anteils durch die Kepler Universitätsklinikum GmbH jeweils an der LKV Krankenhaus Errichtungs- und Vermietungs-GmbH und der damit verbundene Erwerb alleiniger Kontrolle durch die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH bzw. indirekt des Landes Oberösterreich.
Betroffene Geschäftszweige: Gesundheitswesen Krankenhäuser; Sonstige Vermietung und Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen; Entwicklung von Bauprojekten
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau L - Grundstücks- und Wohnungswesen, Q - Gesundheits- und Sozialwesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2021 weggefallen.