Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DT Holding S.p.A.; Gruppo Bertolaso S.p.A.
BWB/Z-5713
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DT Holding S.p.A., Italien, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Gruppo Bertolaso S.p.A., Italien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Maschinen
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2021 weggefallen.