Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; Solvis Holding GmbH
BWB/Z-5712
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG beabsichtigt, mittelbar das gesamte Vermögen der Solvis Holding GmbH, Braunschweig, Deutschland, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Heizkörpern und –kesseln für Zentralheizungen; Reparatur von Metallerzeugnissen; Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2021 weggefallen.