Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Motel One GmbH; Motel One Austria GmbH
BWB/Z-5711
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Motel One GmbH, München, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 49 % der Anteile und alleiniger Kontrolle an Motel One Austria GmbH, Wien.
Betroffene Geschäftszweige: Beherbergung und Gastronomie – Hotels
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2021 weggefallen.