Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Navy Aggregator LP; AQ Software LLC - BWB/Z-5710 | Bundeswettbewerbsbehörde

Navy Aggregator LP; AQ Software LLC

BWB/Z-5710

18.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Navy Aggregator LP, allein kontrolliert von HgCapital LLP, beabsichtigt den indirekten Erwerb eines nichtkontrollierenden Anteils in Höhe von mehr als 25% an AQ Software LLC.

TA Associates wird der größte Anteilseigner von AQ Software LLC bleiben.

Betroffener Geschäftszweig: Enterprise Application Software

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2021 weggefallen.

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