Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aurelius Group; Unilux GmbH - BWB/Z-5709 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aurelius Group; Unilux GmbH

BWB/Z-5709

15.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aurelius Equity Opportunities SE & Co KGaA, Grünwald, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar, durch die 100%-ige Tochtergesellschaft AURELIUS Development Twenty-Six GmbH, sämtliche Anteile an der Unilux Gruppe zu erwerben; die Unilux Gruppe umfasst die Gesellschaften Unilux GmbH, Salmtal, Deutschland (die operative Gesellschaft der Unilux Marke), WERU Grundstücksbeteiligungs GmbH, Rudersberg, Deutschland, und Grundstücksgesellschaft Salmtal GmbH & Co. KG, Salmtal, Deutschland.

 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Türen, Fenstern, Rahmen, Rollläden und Jalousien aus Kunststoffen; Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen und Ausbauelementen aus Holz a.n.g..

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2021 weggefallen.

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