Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Binderholz UK Holding GmbH; West Moorland 101 Limited - BWB/Z-5704 | Bundeswettbewerbsbehörde

Binderholz UK Holding GmbH; West Moorland 101 Limited

BWB/Z-5704

11.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Binder Beteiligungs AG, Fügen, Österreich, beabsichtigt indirekt 100% der Anteile an der West Moorland 101 Limited, Carlisle, Großbritannien, zu erwerben.

Als Folge dieses Zusammenschlussvorhabens wird Binder Beteiligungs AG indirekt die alleinige Kontrolle über West Moorland 101 Limited erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Holzindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Holzindustrie); Herstellung von Waren

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2021 weggefallen.

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