Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NACo SAS; Novasep Holding SAS - BWB/Z-5701 | Bundeswettbewerbsbehörde

NACo SAS; Novasep Holding SAS

BWB/Z-5701

08.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NACo SAS, Frankreich, eine Gesellschaft, die letztlich allein vom Bridgepoint Europe VI Fund, einem europäischen Private-Equity-Fonds für den mittelständischen Markt, der zur Bridgepoint-Gruppe gehört, kontrolliert wird, plant die alleinige Kontrolle über die Novasep Holding SAS, Frankreich, zu erwerben.

 

Die geplante Transaktion betrifft pharmazeutische Produkte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht