Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
NACo SAS; Novasep Holding SAS
BWB/Z-5701
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
NACo SAS, Frankreich, eine Gesellschaft, die letztlich allein vom Bridgepoint Europe VI Fund, einem europäischen Private-Equity-Fonds für den mittelständischen Markt, der zur Bridgepoint-Gruppe gehört, kontrolliert wird, plant die alleinige Kontrolle über die Novasep Holding SAS, Frankreich, zu erwerben.
Die geplante Transaktion betrifft pharmazeutische Produkte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2021 weggefallen.