Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equitix Erasmus Bidco SARL; PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH & Co. KG; PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH - BWB/Z-5700 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equitix Erasmus Bidco SARL; PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH & Co. KG; PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH

BWB/Z-5700

08.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 81 % der Anteile an PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH & Co. KG, Wien, Österreich, und deren Komplementärin PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH durch Equitix European Infrastructure I SCSp, Luxemburg, über Equitix Erasmus Bidco SARL.

 

Betroffene Geschäftszweige: Beteiligungsgesellschaften, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2021 weggefallen.

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