Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Equitix Erasmus Bidco SARL; PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH & Co. KG; PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH
BWB/Z-5700
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb von 81 % der Anteile an PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH & Co. KG, Wien, Österreich, und deren Komplementärin PPP - Radioonkologie KHR SZO GmbH durch Equitix European Infrastructure I SCSp, Luxemburg, über Equitix Erasmus Bidco SARL.
Betroffene Geschäftszweige: Beteiligungsgesellschaften, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2021 weggefallen.