Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SK Tilley Holdings L.P.; Phoenix Aromas & Essential Oils, LLC - BWB/Z-5698 | Bundeswettbewerbsbehörde

SK Tilley Holdings L.P.; Phoenix Aromas & Essential Oils, LLC

BWB/Z-5698

06.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Eine Tochtergesellschaft von SK Tilley Holdings L.P., die letztlich von Fonds kontrolliert wird, die von SK Capital Partners, L.P. (New York / USA) beraten und / oder verwaltet werden, beabsichtigt, mittelbar alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Phoenix Aromas & Essential Oils, LLC (Norwood / USA) zu erwerben.

 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Aromen und ätherischen Ölen, die als Inhaltsstoffe für Körperpflege, Lebensmittel und Getränke sowie Kosmetikprodukte dienen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2021 weggefallen.

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