Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CNH Industrial Italia S.p.A.; Sampierana S.p.A. - BWB/Z-5696 | Bundeswettbewerbsbehörde

CNH Industrial Italia S.p.A.; Sampierana S.p.A.

BWB/Z-5696

05.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CNH Industrial Italia S.p.A., Italien, beabsichtigt den Erwerb von mehr als 50% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Sampierana S.p.A., Italien.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2021 weggefallen.

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