Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sems CH 2 AG; Arole Holding SA; Conforama Suisse SA - BWB/Z-5693 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sems CH 2 AG; Arole Holding SA; Conforama Suisse SA

BWB/Z-5693

04.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sems CH2 AG (Schweiz) beabsichtigt, Mitkontrolle über Conforama Suisse SA (Schweiz) gemeinsam mit dem derzeitigen Anteilseigner, Arole Holding SA (Schweiz), zu erwerben.

 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltswaren.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht